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Atemschutzmasken  OXYLINE XF 310 V

ANWENDUNG 
Die filtrierende Halbmaske XF 310 V FFP3 NR D dient zum Schutz der Atemwege vor Aerosolen von festen Partikeln (Staub) sowie flüssigen Partikeln (Nebel), solange die Konzentration des Schadstoffs nicht das Dreissigfache der Maximalen Arbeitsplatz-Konzentration (MAK-Wert) überschreitet – bis zu 30 x MAK-Wert. 
MAK-Wert – der Wert der Maximalen Arbeitsplatz-Konzentration eines schädlichen Stoffes, dessen Auswirkungen auf einen Arbeiter während der durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit während seiner beruflichen Tätigkeit keine negativen Veränderungen seines Gesundheitszustands und des Gesundheitszustands seiner zukünftigen Generationen verursachen sollten. 
Anwendungsbeispiele: Agrarindustrie, Lebensmittelindustrie, ungiftige Stäube, Anwendung in Steinbrüchen, Zementwerken, in der Holzindustrie bei der Bearbeitung von Weichholz (Nadelholz), insbesondere jedoch für solche Stäube wie Kalziumkarbonat, natürlicher und synthetischer Grafit, Gips, Kreide, Zement, Putz, Marmor, Zinkoxid, Pflanzenpollen, Zellulose, Schwefel, Baumwolle, Eisenmetallfeilstäube, Kohlenstaub mit weniger als 10 % freiem Siliziumdioxid.. 
 
FUNKTION 
Die filtrierende Halbmaske besteht hauptsächlich aus einem Gesichtsteil aus einem filtrierenden Material und, je nach Halbmaskenmodell, aus Hilfszubehör wie Kopfbändern, Ausatemventil oder Bandhaltern. Die aus der Umgebung eingeatmete Luft durchströmt das filtrierende Material, wo sie gereinigt wird. Die ausgeatmete Luft wird durch das Material des Gesichtsteils (bei Halbmasken ohne Ausatemventil) oder durch das Ausatemventil, das in der Schale platziert ist und das Gesichtsteil der Halbmaske (bei Halbmasken mit Ausatemventil) nach aussen abgeführt. Die Schale der Halbmaske sollte während der Benutzung eng am Gesicht anhaften. 
 
EIGENSCHAFTEN 
Die filtrierende Halbmaske XF 310 V FFP3 NR D besteht aus: 
•  einem mehrschichtigen Filtermaterial: Polypropylen; 
•  einem Nasenclip zur Formatierung der Halbmaske im Nasenbereich: mit einem Stahldraht verstärktes Polypropylen; 
•  einem Ausatemventil aus Polypropylen; 
•  Kopfbändern aus geflochtenen Gummifäden, die keine Allergien verursachen; 
•  Kopfbandbefestigungen aus Polypropylen; 
•  einer Nasendichtung aus Polyurethanschaum. 
 
Die Halbmaske ist so konzipiert, dass man während der gesamten Arbeitsschicht leicht durch sie atmen kann. Dank ihrer anatomischen Form und der Nasenklammer sowie dem darunter liegenden Schaumstoff lässt sich die Halbmaske an die meisten Gesichtsformen leicht anpassen, um die erforderliche Dichtigkeit zu gewährleisten. 
 
ANFORDERUNGEN 
Der europäischen harmonisierten Norm PN-EN 149:2001+A1: 2010 (EN 149:2001+A1: 2009) „Atemschutzgeräte – Filtrierende Halbmasken zum Schutz gegen Partikel - Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung; den einschlägigen Anforderungen der EU-Harmonisierungsgesetzgebung: der Verordnung (EU) 2016/425 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 über persönliche Schutzausrüstungen und zur Aufhebung der Richtlinie 89/686/EWG des Rates. 

Atemschutzmasken  OXYLINE XF 310 V

Artikel-Nr 18.2613.0100
Verfügbarkeit
Lieferbar solange Vorrat
1 Paket
CHF incl. MwSt per Paket
Brutto-Preis 69.70
DIN EN 149 Atemschutzgeräte - Filtrierende Halbmasken zum Schutz gegen Partikeln
asbest
Filterklasse FFP3
Zusatzangabe nach DIN/EN NR D
ist faltbar
ja
mit Ausatemventil
ja
Orig. Nr. OXYXF310VFFP3NRD
Inhalt Paket 10 Stück